Mietinformationen

Informationen zu unseren Mietwagen - online bei Buchbinder.de

Allgemeine Vermietbedingungen zum Download

Wenn Sie sich ausführlich über die allgemein gültigen Vermietbedingungen informieren möchten, können Sie diese hier in Deutsch und Englisch herunterladen.

Versicherungsschutz

Jedes unserer Fahrzeuge ist nach den gesetzlichen Vorgaben haftpflichtversichert.

Mietpreise

Der Mietpreis berechnet sich nach Zeit (pro angefangener Zeitspanne) und – im Falle spezieller Tarife oder Fahrzeugtypen – zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Im Mietpreis sind jeweils enthalten: die Aufwendungen für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Alle Kosten für Kraftstoff gehen zu Lasten des Fahrzeug-Mieters. Beachten Sie hierzu bitte auch unseren hauseigenen Tankservice zu den in der gewählten Buchbinder-Station aushängenden Konditionen. Ebenfalls nicht im Mietpreis enthalten sind AdBlue-Zusätze und nach gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes anfallende Mautgebühren. Diese Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. Im Falle der eventuellen Bearbeitung von nachträglich eingehenden Strafzetteln bzw. Verkehrsverstößen berechnen wir eine Aufwandspauschale.

Zahlungsart

Akzeptiert werden alle gängigen, international anerkannten Kreditkarten. Für die Fahrzeug-Kategorien Economy und Compact ist die Anmietung gegen Vorlage einer EC-Karte möglich, für die übrigen Gruppen ist eine Kreditkarte notwendig. Im Falle einer Unfallersatzmiete setzen wir Sie gerne über die besonderen Bedingungen in Kenntnis.

Zustellung/Abholung

Während der Stations-Öffnungszeiten bringen wir Ihr Mietfahrzeug gern an den von Ihnen gewünschten Ort und / oder holen es wieder ab. Innerhalb der Stadtgrenze berechnen wir dafür € 20,-, darüber hinaus nach Vereinbarung (gilt nicht für Bar-Anmietung).

Zusatzfahrer

Zur Nutzung des Mietwagens ist allein die im Mietvertrag genannte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, wird pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,- berechnet (nicht bei beauftragten Firmenfahrern des Mieters).

Mindestalter

Das Mindestalter zum Führen eines Fahrzeuges aus der Buchbinder-Flotte beträgt 21 Jahre, ab der Mittelklasse 24 Jahre. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Fahrer im Firmenauftrag oder Sonderregelungen, wenn explizit darauf hingewiesen wird.

Führerschein

Jeder Führer eines Buchbinder-Mietfahrzeuges muss unseren Richtlinien und Anforderungen an Alter des Fahrers, Mindestdauer des Führerscheinbesitzes und die Führerscheinklasse betreffend erfüllen. Diese sind im Einzelnen den Allgemeinen Vermietbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Mietvertrags-Abschlusses gültigen Fassung zu entnehmen. Um einen Mietwagen aus unserer Flotte führen zu dürfen, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Bei einigen Fahrzeugen liegt das Mindestalter allerdings darüber. Solche Ausnahmefälle sind deutlich in den Angeboten auf dieser Website gekennzeichnet. Zudem bitten wir Sie bei jeder Preisanfrage oder Buchung um Angabe Ihres Geburtsdatums. Demzufolge werden wir Ihnen auch nur jene Fahrzeuge anbieten, die Sie gemäß den Bestimmungen anmieten und lenken dürfen.

Fahrzeugrückgabe

Das Mietfahrzeug ist während der Stations-Öffnungszeiten stets an Buchbinder-Mitarbeiter auszuhändigen. Bei Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist bei der betreffenden Station zu erfragen, wie in diesem Falle vorzugehen ist. Für Gegenstände, die vom Mieter im Fahrzeug liegengelassen werden, können wir keinerlei Haftung übernehmen.

Einwegmieten

Je nach gewählter Tarif-Art kann eine Rückgabe des Mietfahrzeugs für jede Buchbinder-Station in Deutschland vereinbart werden. Wird das Fahrzeug, von der Vereinbarung abweichend, in einer anderen Station abgegeben, berechnen wir Ihnen bei PKW eine Gebühr in Höhe von € 50,-.

Einreise-Einschränkungen in Nicht-EU-Staaten

Bitte unbedingt beachten: Möchten Sie mit einem Mietwagen von Buchbinder in ein Land einreisen, das nicht der Europäischen Union angehört, so bedarf dies einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Schweiz ist als Nicht-EU-Mitglied von dieser Regelung ausgenommen.

Gesetzliche Bestimmungen für LKW und Transporter

Wir bitten dringend um die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes, den Gebrauch des Fahrtenschreibers und die Beachtung aller Notwendigkeiten, die Ladepapiere betreffend.