Tipps Verkehrsregeln

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

Buchbinder im In- und Ausland – wichtige Hinweise für Deutschland, Österreich, Italien, Ungarn und die Slowakei

Damit Sie bei Ihrer Tour durch Deutschland, Österreich, Italien, Ungarn oder die Slowakei keine böse (und unter Umständen teure) Überraschung erleben, möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Regeln in diesen Ländern mit an die Hand geben. Wir wünschen eine gute Fahrt!

Deutschland

  • Grundsätzlich gibt es auf deutschen Autobahnen kein Tempolimit sofern es nicht explizit ausgeschildert ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man 100 km/h schnell fahren – innerhalb beträgt die maximale Geschwindigkeit 50 km/h.
  • Oberhalb von 0,5 Promille besteht in Deutschland ein Fahrverbot. Für Fahranfänger (unter 21 Jahr oder in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins) gibt es in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot.
  • Es besteht eine Gurtpflicht für alle Insassen des Wagens.
  • Für Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergröße heißt es in Deutschland: Ein Kindersitz ist Pflicht.
  • Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten müssen mit an Bord sein.
  • An Kreuzungen ohne Vorfahrtsbeschilderung gilt die Grundregel „rechts vor links“.

Österreich

  • Die Höchstgeschwindigkeit für PKW liegt auf Autobahnen bei 130 km/h, auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften bei 100 km/h und Innerorts – wie in Deutschland bei 50 km/h. Achtung: Auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 darf man zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr nicht schneller als 110 km/h fahren.
  • Die Promillegrenze liegt in Österreich bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger ist innerhalb der ersten zwei Führerscheinjahre schon bei 0,1 Promille Schluss.
  • Alle Insassen müssen angeschnallt sein.
  • Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße oder unter 14 Jahren müssen auf einem Kindersitz Platz nehmen.
  • Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht.
  • Auf österreichischen Autobahnen besteht Vignetten-Pflicht. Wer dagegen verstößt, muss mit einer „Ersatzmaut“ von mindestens 120 Euro rechnen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Vor vielen Tunnels und Passstraßen wird eine zusätzliche Mautgebühr erhoben.

Italien

  • Auf Autobahnen in Italien darf man 130 km/h schnell fahren, auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 90 km/h und innerhalb liegt die Grenze bei 50 km/h.
  • Die Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5 Promille. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von mindesten 530 Euro fällig. Ab 1,5 Promille am Steuer drohen Geldstrafen bis 6000 Euro, unter Umständen droht sogar Haft.
  • Wer in Italien auf der Autobahn im Pannenfall sein Fahrzeug verlässt, muss eine Warnweste tragen.
  • Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt.
  • Es besteht eine Gurt- und Verbandskastenpflicht.
  • Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten. Wenn Sie sich in diesem Bereich „verfahren haben, drücken Sie die Taste "Help", "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza".

Ungarn

  • Auf ungarischen Autobahnen darf man 130 km/h schnell fahren. Auf Schnellstraßen sind es 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und Innerorts 50 km/h.
  • Grundsätzlich gilt in Ungarn die 0-Promille-Grenze. Bereits bei einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille kann ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein eingezogen werden.
  • Außerhalb von Ortschaften muss auch am Tag das Licht eingeschaltet sein.
  • In Ungarn besteht eine allgemeine Gurtpflicht, zudem dürfen Kinder bis 12 Jahren nur hinten sitzen.
  • Wie in Italien muss auch in Ungarn beim pannenbedingten Aussteigen auf der Autobahn eine Warnweste anziehen. Warndreieck und Verbandskasten müssen im Auto mitgeführt werden.

Slowakei

  • Auf slowakischen Autobahnen liegt das Tempolimit bei 130 km/h, auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 90 km/h und innerhalb der Ortschaften sind 50 km/h erlaubt.
  • Wie in Ungarn gilt auch in der Slowakei die 0-Promille-Grenze.
  • In der Slowakei besteht auch tagsüber Lichtpflicht (Verstöße können mit bis zu 70 Euro geahndet werden).
  • Es besteht eine Gurtpflicht. Außerdem ist das Mitführen eines Verbandspakets, Warndreiecks und einer Warnweste verpflichtend.
  • Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken.

Das Telefonieren während der Fahrt ist in allen Ländern ausschließlich mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Strafen bei Verstößen erheblich sein können!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Hinweisen ein wenig Sicherheit für Ihren Auslandsaufenthalt geben und wünschen Ihnen eine gute Fahrt – wo auch immer Sie mit Buchbinder unterwegs sind.